Lockerungen der Corona-Maßnahmen ab dem 4. März
Ab dem heutigen Freitag, 4. März, sieht der Drei-Stufen-Plan der Bundesregierung weitere Lockerungen hinsichtlich der Corona-Maßnahmen vor.
3G in der Gastronomie
So dürfen Clubs und Diskotheken wieder unter Einhaltung der 2G Plus-Regel öffnen. In der Gastronomie gilt ab dem 4. März die 3G-Regel. Im Einzelhandel entfallen alle Zugangsbeschränkungen. Allerdings bleibt die Masken- und die Abstandspflicht erhalten.
Die Lockerungen in den Bundesländern unterscheiden sich zum Teil, wie man anhand der Auflistung des Internetportals chip.de sehen kann. Der Verband Forum der Automatenunternehmer hat eine Karte erstellt, die speziell die Regelungen für Gastronomie und Spielhallen je nach Bundesland zeigt. Mehr zum Drei-Stufen-Plan der Bundesregierung lesen Sie in unserer Meldung vom 17. Februar.