Keine Umsatzsteuer auf Versicherungsschutz
Die so genannte „Car-Garantie“ für Gebrauchtwagen schützt den Käufer vor Reparaturkosten hinsichtlich aller wichtigen Fahrzeugteile. Sie gilt meist in ganz Europa und ohne Kilometerbegrenzung. Selbst bei einem späteren Weiterverkauf ist sie grundsätzlich übertragbar.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte zu entscheiden, ob gewerbliche Gebrauchtwagenverkäufer mit der „Car-Garantie“ eine eigenständige steuerfreie Versicherungsleistung erbringen oder ob sie darauf Umsatzsteuer in Rechnung stellen müssen.
Mit seinem Urteil (Aktenzeichen V R 67/01) stellte der BFH klar, dass die Verschaffung von Versicherungsschutz steuerfrei ist. Dies gilt auch dann, wenn die Leistung in Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagenverkauf erbracht wird.