07.03.2003

Jugendschutzgesetz verhängt bis zu 50 000 Euro Bußgelder

Am 1. April 2003 tritt das neue Jugendschutzgesetz in Kraft. Es bringt mehr staatliche Regulierung anstelle der bisherigen freiwilligen Selbstkontrolle.

Für Computerspiele gelten dann die gleichen verbindlichen Altersfreigaben, die es schon im Kino- und Videobereich gibt. Demnach müssen Verkäufer entsprechende Alterskontrollen vornehmen. Händlern, die gegen die neue Regelung verstoßen, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50 000 Euro, erklärt Elke Monnsen-Engberding, Regierungsdirektorin und Leiterin der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, gegenüber dem PC-Spielemagazin GameStar.

Für die Beurteilung unterscheidet das neue Gesetz nicht wie bisher zwischen Jugendgefährdung (etwa übertriebene Gewaltdarstellung) und schwerer Jugendgefährdung (strafrechtlich relevante Inhalte wie Volksverhetzung), sondern führt auch den Begriff Jugendbeeinträchtigung ein. Er bezieht sich auf alle Angebote, die für unter 16-Jährige bedenklich sein könnten.