29.05.2018

Hessisches Finanzgericht: Umsätze mit Spielautomaten sind umsatzsteuerpflichtig

Vor dem Hessischen Finanzgericht in Kassel hatte ein südhessischer Unternehmer geklagt (Az. 6 K 2400/17). Er hatte aus dem Betrieb von Geldspielautomaten Einkünfte erzielt. Das Finanzamt ging von der Steuerpflicht dieser Umsätze aus und lehnte eine Steuerbefreiung ab. Dagegen wollte der Unternehmer vor Gericht erreichen, dass die Automatenumsätze nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Unter anderem gab der Kläger an, dass er gegenüber den subventionierten staatlichen Spielbanken ungleich behandelt werde. Das sei rechtswidrig.

Das Hessische Finanzgericht wies die Klage ab. Gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 22. Februar 2018 wurde bereits Revision eingelegt (Az. des BFH: XI R 13/18).

Darüber hinaus gig es auch um die Frage, ob beim Glücksspiel ein Leistaugsaustausch zwischen Unternehmer und Spieler stattfindet. Dem Kläger zufolge fehle wegen der Zufallsabhängigkeit der erforderliche Leistungsaustausch. Das Gericht in Kassel folgte der Argumentation des Klägers nicht.

Das Urteil und die Pressemitteilung des Hessischen Finanzgerichtes in Kassel können hier eingesehen werden.