03.12.2002

Gaststätten dürfen im Freistaat länger öffnen

Gaststätten und Lokale in Bayern dürfen nachts künftig länger öffnen. Das meldet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf Informationen aus dem Bayerischen Innenministerium. Bisher galt durchgängig eine Sperrzeit von 1 Uhr nachts bis 6 Uhr morgens, allerdings konnten die Kommunen auch Ausnahmen zulassen. Künftig gilt werktags eine Sperrzeit von 2 bis 6 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 3 bis 6 Uhr. Die Neuregelung soll bereits im Frühjahr in Kraft treten.