Experten empfehlen Führung eines Fahrtenbuches
Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, fährt ab 1. Januar in eine neue Steuerfalle. Zu diesem Zeitpunkt soll der monatliche Steuersatz für die pauschale Privatnutzung von 1 auf 1,5 Prozent erhöht werden. Deshalb rät ein Bonner Informationsdienst, unbedingt ein Fahrtenbuch zu führen.
Das im Bundesrat noch zustimmungspflichtige Vorhaben der Regierung bedeute in der Realität, dass trotz umfangreicher betrieblicher Fahrten keine oder nur noch geringe Kfz-Kosten als Betriebsausgaben steuermindernd geltend gemacht werden könnten. Je höher der Bruttolistenpreis zuzüglich Sonderausstattung zum Zeitpunkt der Erstzulassung war, desto kräftiger werde das Finanzamt zugreifen.
Ein Beispiel: Bei einem 20 000 Euro teuren Fahrzeug (Listenpreis) müssten nach der neuen Regelung pro Jahr 1 200 Euro zusätzlich versteuert werden. Die Rechnung bei der Steuer in Höhe von 1,5 Prozent: 300 Euro x 12 Monate = 3 600 Euro. Bei dem Satz in Höhe von 1 Prozent waren dagegen nur 2 400 Euro zu versteuern.
Ein Experte betont: „Mit dieser einzigen Maßnahme kassiert der Fiskus automatisch auch bei anderen Steuern mehr. Die Höhe des Solidaritätszuschlags steigt ebenso wie die Kirchensteuer, die Umsatzsteuer und gegebenenfalls auch die Gewerbesteuer.“ Ein betriebsprüfungssicheres Formular für ein Fahrtenbuch kann kostenlos unter Fax (02 28) 35 97 81 oder per E-Mail unter hill.uh@t-online.de angefordert werden.