DAV droht mit Klage gegen Freigabe der Vergnügungssteuer in Nordrhein-Westfalen
Der Deutsche Automaten-Verband (DAV) fordert im Vorfeld einer im Landtag von NRW anberaumten Parlamentarischen Anhörung die Beibehaltung einer für die Automatenwirtschaft überlebenswichtigen verlässlichen gesetzlichen Obergrenze für die Vergnügungssteuer. Andernfalls will der DAV zum Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen gegen die existenzvernichtende ungedeckelte Vergnügungssteuer vor die Verwaltungsgerichte ziehen. „Unser Ziel ist es, durch gesetzliche Obergrenzen das Überleben der Automatenwirtschaft mit ihren oft seit Generationen verwurzelten mittelständischen Familienunternehmen und etwa 27 000 Arbeitsplätzen in NRW zu sichern. Innerhalb dieser Obergrenzen behalten die Kommunen auch weiterhin die Möglichkeit, die Vergnügungssteuer nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und Entwicklungen festzulegen, erklärte der Vorsitzende des Deutschen Automaten-Verbandes, Karl Besse, vor der Landespressekonferenz in Düsseldorf. Nach einem Gesetzentwurf der Landesregierung soll das Vergnügungssteuergesetz aufgehoben und die Festlegung der Vergnügungssteuer ohne gesetzliche Obergrenzen allein den Kommunen überlassen werden. „Dieses Vorhaben ist ein schwerer Schlag gegen die Automatenwirtschaft und die Betreiber von rund 22 000 Gaststätten in NRW. Eine nach oben offene Vergnügungssteuer hat für die betroffenen Betriebe den Charakter einer verbotswidrigen Erdrosselungssteuer und gefährdet den Bestand insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen. Dies werden wir auch von den Verwaltungsgerichten feststellen lassen. Bis dahin werden wir unseren Mitgliedern empfehlen, keine Steuerbescheide rechtskräftig werden zu lassen“, droht Karl Besse an.