Briefköpfe überprüfen
Ab Anfang diesen Jahres dürfen nur noch Geschäftsbriefe verwendet werden, auf denen der vollständige Firmenname und die Rechtsform des Unternehmens angegeben sind. Das meldet der Verband Automaten Fachaufsteller (VAFA). Nach Angaben des Verbandes trat dieses Gesetz 1998 in Kraft. Die Übergangsfrist sei am 31. Dezember 1999 abgelaufen. Wer jetzt noch Briefköpfe verwende, die den neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprächen, dem drohe eine Geldbuße bis zu 10 000 Mark.