BFH-Urteil soll im Januar 2003 vorliegen
Wie aus einem Rundschreiben vom Bundesverband Automatenunternehmer (BA) hervorgeht, wurde ihm durch die Geschäftsstelle des V. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) mitgeteilt, dass der BFH voraussichtlich bereits im Januar 2003 eine Entscheidung bezüglich der Umsatzsteuer (Revisionsverfahren V R 7/02) veröffentlichen wird.
„Die angekündigte Entscheidung des BFH kann ein Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof beziehungsweise an das Bundesverfassungsgericht sein. Die Finanzgerichtsordnung ermöglicht jedoch auch eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch einen Gerichtsbescheid (Paragraf 90 a in Verbindung mit Paragraf 121 Finanzgerichtsordnung)“, erläutert BA-Geschäftsführer Harro Bunke.
Und weiter: „Der Gerichtsbescheid wirkt als Urteil. Sollte ein Gerichtsbescheid ergehen, können die Beteiligten gemäß Paragraf 90a Absatz 2 innerhalb eines Monats nach Zustellung mündliche Verhandlung beantragen, die dann auch stattfindet. Wird fristgerecht mündliche Verhandlung beantragt, gilt gemäß Paragraf 90 Absatz 3 der Gerichtsbescheid als nicht ergangen! Sollte ohne mündliche Verhandlung ein Gerichtsbescheid in dem Revisionsverfahren ergehen und sollte diese Entscheidung zuungunsten der Finanzverwaltung ausfallen, wird das klagende Finanzamt unverzüglich die mündliche Verhandlung beantragen, wie wir vorliegenden Informationen der Oberfinanzdirektion Münster entnehmen können.“