28.10.2002

Bei Mobbing muss auch der Arbeitgeber zahlen

Kommt es im Betrieb zu Mobbing oder sexueller Belästigung muss dafür jetzt auch der Arbeitgeber geradestehen. Möglich macht das der seit dem 1. August geltende Paragraf 253, Absatz 2 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), berichtet der Informationsdienst „Praxishandbuch Personal“. Das Opfer kann nun nicht mehr nur vom eigentlichen Täter, sondern auch vom Arbeitgeber Schmerzensgeld verlangen. Voraussetzung ist, dass der Chef nicht alles getan hat, um das rechtswidrige Verhalten zu unterbinden. Mit der Neuregelung soll der Druck auf Arbeitgeber erhöht werden, frühzeitig und aktiv gegen sexuelle Belästigung und Mobbing einzuschreiten.