29.11.2002

BDV kritisiert Pfand-Gesetz der Bundesregierung

Mit dem populären Schlagwort „Dosenpfand“ werde bei vielen Konsumenten der Eindruck erweckt, als seien Einwegflaschen von einer Pfandpflicht nicht betroffen. Das betont der Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft (BDV), der die Betreiber von Getränkeautomaten vertritt.

In Wahrheit gelte die am 1. Januar in Kraft tretende Pfandpflicht nicht nur für die Getränkedosen, sondern auch für Einwegflaschen aus Glas und Kunststoff. Auch weist der BDV darauf hin, dass nur die Getränkedosen und Einwegflaschen betroffen sind, die Bier, Mineralwasser oder kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke enthalten.

„Ob die Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen dauerhaft Bestand haben wird, darüber entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, bei dem derzeit ein Revisionsverfahren zur Frage der Rechtswirksamkeit der Pfandpflicht anhängig ist“, erklärt ein BDV-Sprecher.

Mit einer Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts werde allerdings nicht vor Mitte 2003 gerechnet. Die Vending-Unternehmer bewerten deshalb Ankündigungen von Umweltschützern mit Skepsis, ab 1. Januar 2003 jeden Lebensmittelhändler anzeigen zu wollen, der kein Pfand auf Dosen und Einwegflaschen erhebt.

„Solange beim Bundesverwaltungsgericht nicht über die maßgebende Frage der Rechtswirksamkeit der Pfandpflicht entschieden ist, wird ein Amtsrichter keinen Händler zu einem Bußgeld verurteilen können.“