12.03.2003

Automatenunternehmer in NRW klagen gegen Vergnügungssteuer

Nachdem das Vergnügungssteuergesetz in Nordrhein-Westfalen abgeschafft wurde und die Kommunen über den Steuersatz selbst befinden, haben über 80 Städte und Gemeinden kräftig hingelangt: Sie erhöhten die Abgabe in einer Größenordnung von 50 bis fast 200 Prozent. Darauf wies DAV-Vorsitzender Karl Besse vor der Landespressekonferenz in Düsseldorf hin.

Die neuen Vergnügungssteuersätze hätten den Charakter einer verfassungswidrigen Erdrosselungssteuer, sagte Besse. Sie gefährdeten die gesamte Branche in NRW mit ihren insgesamt 27 000 Arbeitsplätzen. Als Beleg führte der DAV-Vorsitzende die Entwicklung in den an einem Modellversuch beteiligten Kommunen an. Sie setzen seit fünf Jahren die Vergnügungssteuer selbst fest. In diesem Zeitraum wurden hier 13 Prozent aller Geldspielgeräte abgebaut. Wegen überhöhter Steuersätze gaben 30 Betriebe auf, über 150 Arbeitsplätze gingen verloren.

Besse kritisierte die Doppelmoral der Politik in Nordrhein-Westfen, die den gewerblichen Automatenunternehmen mit steigenden Vergnügungssteuerbelastungen die Luft zum Atmen nehme, und gleichzeitig mit Automaten-Casinos, Sportwetten, Lotto usw. das staatlich kontrollierte Glücksspiel ausweite.

Derweil ziehen immer mehr betroffene Automatenkaufleute vor Gericht. Nach Angaben des DAV-Vorsitzenden laufen in über 80 Kommunen des Landes Rechtsbehelfs- oder sogar Klageverfahren.