23.07.2003

ASK-Freigabe für Merkur Trendy

Seit dem 21. Juli ist es offiziell: Der Merkur Trendy aus dem Hause Gauselmann, erhielt durch die ASK-Kommission (Automaten-Selbst-Kontrolle) als erstes deutsches Touchscreengerät eine ASK-Freigabe nach den neuen Richtlinien.

Der ASK-Kommission wurden die unterschiedlichen Varianten des Merkur Trendys (Trendy Standard, Trendy Compact, Trendy Arcade und Trendy TT) zur Prüfung vorgestellt. Nunmehr ist der Trendy in allen Varianten ohne Altersbeschränkung (Paragraf 14 Abs. 2 Nr. 1 Jugendschutzgesetz) freigegeben. Sind die Erotik Spiele aktiviert, so fällt der Trendy in die Einstufung „Freigegeben ab 16 Jahren“ (Paragraf 14 Abs. 2 Nr. 4 Jugendschutzgesetz). Die jeweilige Einstufung wird auf dem Bildschirm angezeigt.

'Der Merkur Trendy bietet dem Aufstellunternehmer damit noch mehr Flexibilität. Die Geräte können jetzt auch auf öffentlich zugänglichen Flächen aufgestellt werden. Das gibt den Kaufleuten die Möglichkeit, zusätzliche Aufstellplätze zu erschließen und ein neues Publikum zu erreichen', so ein Unternehmenssprecher.

Des weiteren wurde auch das Gauselmann Kinderspielgerät Happy Kids durch die neue ASK-Kommission als „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“ (Paragraf 14 Abs. 2 Nr. 1 Jugendschutzgesetz) bewertet.