2G wird zum Mindeststandard in Spielhallen
Am Donnerstag, 2. Dezember, kamen die Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der geschäftsführenden Bundeskanzlerin und dem vermutlich neuen Bundeskanzler zu weiteren Beratungen über Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zusammen.
Dabei wurden Regelungen nach 2G (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) unabhängig von Inzidenzen als bundesweiter Mindeststandard für Spielhallen und die Innengastronomie bestätigt. Zudem können die Bundesländer härtere Maßnahmen bestimmen, falls es das Infektionsgeschehen erfordert. Damit können die Länder für stark betroffene Landkreise, kreisfreie Städte oder landesweit die Regelung 2G+ – also zusätzlich zu 2G ein tagesaktueller Coronatest von einer anerkannten Stelle als Zutrittsvoraussetzung – oder auch Schließungen vorgeben.
Ein bundeseinheitlicher Lockdown für Spielhallen und innengastronomische Einrichtungen ist nicht vorgesehen, betont das Forum der Automatenunternehmer.
Weiterhin sollen Kontrollen der Auflagen verstärkt werden. Überprüfungen des Impfnachweises werden via CovPass Check-App empfohlen.